Dauer und Häufigkeit
Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt, bis entweder der Rehabilitant die Übungen selbständig, d.h. ohne ärztliche Überwachung und ohne Übungsleiter durchführen kann oder das Reha-Ziel erreicht ist.
In der Regel erfolgt die Einzelverordnung für 50 Übungseinheiten in 18 Monaten.