Rehabilitationsziel
Die Angabe des Rehabilitationszieles ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Es soll den Zustand beschreiben, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Reha-Sportes erreicht werden kann.
Die Formulierung des Zieles sollte immer einen überprüfbaren Endzustand enthalten, nicht einen Vorgang, wie z.B. optimale Prothesennutzung, Prothesenschulung.
Von Ihrer Stellungnahme zum Stand des Erreichens des Reha-Zieles wird die weitere Genehmigung von Reha-Sport durch den Rehabilitationsträger abhängen.