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Warum sollte ein Arzt Rehabilitationssport verordnen? Was hat er denn davon? Ist Rehabilitationssport nur etwas für Behinderte? Was verbirgt sich hinter dem Rehabilitationssport? Wer darf diesen Sport anleiten? Wie bekomme ich diesen Sport verordnet? Für wie lange gilt diese Verordnung? Eine Information für behandelnde Ärzte Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung Beispiele für Rehabilitationsziele
Warum sollte ein Arzt Rehabilitationssport verordnen? Was hat er denn davon? Ist Rehabilitationssport nur etwas für Behinderte? Was verbirgt sich hinter dem Rehabilitationssport?
Eine Information für behandelnde Ärzte Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt, Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in Gruppen allen Behinderten an. Die Qualität wird durch den betreuenden Arzt (Überwachung) und dem qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Beide legen gemeinsam Art und Intensität des Reha-Sportes anhand Ihrer Verordnung fest. Ihre Verordnung ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch die Kostenträger und muss des halb unbedingt enthalten: - Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft dem prüfenden Arzt der Kostenträger, den Wert des Reha-Sportes im Einzelfall zu bewerten und hilft dem betreuenden Arzt, Art und Intensität des Sportes festzulegen. Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen. Unabhängig von der Verordnung wäre es für den betreuenden Arzt hilfreich, alle relevanten Befunde zur Verfügung zu haben. Die Angabe des Rehabilitationszieles ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Es soll den Zustand beschreiben, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Reha-Sportes erreicht werden kann. Die Formulierung des Zieles sollte immer einen überprüfbaren Endzustand enthalten, nicht einen Vorgang, wie z.B. optimale Prothesennutzung, Prothesenschulung. Von Ihrer Stellungnahme zum Stand des Erreichens des Reha-Zieles wird die weitere Genehmigung von Reha-Sport durch den Rehabilitationsträger abhängen. Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt, bis entweder der Rehabilitant die Übungen selbständig, d.h. ohne ärztliche Überwachung und ohne Übungsleiter durchführen kann oder das Reha-Ziel erreicht ist. In der Regel erfolgt die Einzelverordnung für 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Ggf. ist die Verordnung durch Angabe von BeIastungseinschränkungen und kontraindizierten Übungen zu präzisieren. Entsprechende Unterlagen sind für den betreuenden Arzt sehr hilfreich. Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollten Sie überprüfen, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden. Ein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn Sie im Einzelfall das Funktionsdefizit nachweisen können und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist. Motivieren Sie Ihre Patienten zum Reha-Sport, auch wenn keine Kostenübernahme möglich ist. Beispiele für Rehabilitationsziele - Erhaltene / gestärkte Funktionen der Stütz- und Bewegungsorgane mit Blick auf: - Erleichterung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben - Stabilisierung / Verbesserung von Körperwahrnehmung, Selbstwertgefühl, |